Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gem. § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen bestätigte das Landratsamt die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025. Folgende Genehmigung wurde erteilt:
Die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditermächtigung in Höhe von 5.200.000 EUR wird gem. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 06. Juni bis 17. Juni 2025 (je einschließlich) im Rathaus Gechingen, Calwer Str. 14, Gemeindekasse, Zimmer 3, 75391 Gechingen, öffentlich aus.
Gechingen, den 04.06.2025
gez. Jens Häußler
-Bürgermeister-