Mit Handgranate bedroht

Geiselnahme bei Polizei Albstadt: BGH bestätigt Hafturteil

Er bedrohte Beamte im Polizeirevier von Albstadt mit einer angeblichen Handgranate. Wegen Geiselnahme wurde er verurteilt. Der BGH bestätigte nun die mehrjährige Haft.
Zwei Justizvollzugsbeamte mit entsprechender Kleidung treten mit dem Angeklagten durch eine Tür. Das Gesicht des Angeklagten wurde zensiert. Sie befinden sich im Gerichtssaal. Links stehen ein paar blaue Stühle. Ebenfalls im Raum sind ein flacher Bildschirm, der auf einem Ständer steht und ein Flachbildfernseher der rechts oben im Bild zum Teil zu erkennen ist.
Die mehrjährige Haft gegen den Angeklagten, der auf einem Polizeirevier in Albstadt zwei Polizisten als Geiseln genommen hat, wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt und ist damit rechtskräftig. (Archivbild)Foto: Tatjana Bojic/dpa

Die mehrjährige Haftstrafe wegen einer Geiselnahme von zwei Polizisten im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Hechingen mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Der Angeklagte war am 17. Dezember 2024 zu 4 Jahren und 10 Monaten sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. Hinzu kam noch eine weitere Strafe von neun Monaten wegen einer früheren Straftat.

Polizist in Todesangst

Der damals 42 Jahre alte Ukrainer war vor gut einem Jahr im Polizeirevier aufgetaucht und hatte gedroht, alle in die Luft zu jagen. Die Polizeibeamten nahmen die Drohung ernst und gingen zunächst davon aus, dass der Mann eine scharfe Handgranate bei sich führte. Er habe eine Hand in der Jackentasche gehabt und von einer entsicherten Handgranate gesprochen. Ein Polizist sagte vor Gericht, er habe Todesangst gehabt.

Der Angeklagte war betrunken und der Überzeugung, dass ein Mitbewohner der Obdachlosenunterkunft, der zuvor verhaftet worden war, sein Zimmer verwüstet hatte. Die Beamten ließen den Mann nicht zu dem Landsmann durch. Sie konnten ihn schließlich überwältigen. Er war unbewaffnet und hatte keine Granate bei sich. Verletzt wurde niemand.

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