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Gemeinde gegen Klärschlamm-Anlage

Klage abgewiesen: EnBW darf Kraftwerk in Walheim bauen

Im Streit um ein Klärschlammheizkraftwerk in Walheim hat der Verwaltungsgerichtshof eine weitere Klage der Gemeinde abgewiesen. Die Begründung bleibt vorerst offen.
Schild mit Aufschrift "Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg"
Teilsieg im Streit um eine umstrittene Klärschlammanlage in Walheim für die EnBW vor dem Verwaltungsgerichtshof.Foto: Uwe Anspach/dpa

Der Karlsruher Energieversorger EnBW ist im Streit um den Bau eines Klärschlammheizkraftwerks in Walheim (Kreis Ludwigsburg) einen weiteren Schritt vorangekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg lehnte eine Klage der Gemeinde gegen einen Vorbescheid und eine erste Teilgenehmigung für den Bau der umstrittenen Anlage ab. Seine Entscheidung begründete der VGH zunächst nicht. Die Urteilsgründe würden nachgereicht, wie es weiter hieß.

Planungshoheit verletzt

Die Kommune fühlte sich unter anderem in ihrer Planungshoheit verletzt und hatte immer wieder Bedenken wegen Lärms und Geruchs geäußert. Zuvor war Walheim vor dem VGH bereits mit einer anderen Klage gescheitert, der EnBW Vorbereitungen und Tiefbauarbeiten zu verbieten.

In der Anlage will die EnBW eigenen Angaben zufolge rund 180.000 Tonnen kommunalen Klärschlamm nachhaltig entsorgen. Bisher wurde ein Großteil von Klärschlamm in Kohlekraftwerken mit verbrannt. Das geplante Klärschlammheizkraftwerk könne Phosphor aus dem Klärschlamm zurückgewinnen; auch Fernwärme könne ausgekoppelt werden. Die Anlage entsteht auf dem Gelände eines stillgelegten Kohlekraftwerks.

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