Justiz

Marion Gentges will Strafmündigkeit von Kindern untersuchen

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich erst ab 14 Jahren verantworten. Eine über 100 Jahre alte Regel. Aus Sicht der Justizministerin geht sie nicht mit der Zeit.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild)
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild)Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nach dem tödlichen Streit von Kindern an einer Stuttgarter Stadtbahnhaltestelle appelliert Landesjustizministerin Marion Gentges an Bund und Länder, die Strafmündigkeit von Jungen und Mädchen unter 14 Jahren stärker in den Blick zu nehmen. «Wir müssen auf wissenschaftlicher Grundlage einschätzen können, ob das Strafmündigkeitsalter grundsätzlich korrigiert werden muss», sagte die CDU-Ministerin. Man müsse zudem überlegen, ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache möglich sei – auch gegen den Willen der Eltern.

Mit einem entsprechenden Antrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Altersgrenze war die CDU-Ministerin zwar vor einem Jahr bei den Justizministerinnen und Justizministern der Länder gescheitert. «Aber ich gebe da nicht auf», sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. «Manchmal muss man mehr als einen Anlauf nehmen. Die Mehrheitsverhältnisse in der Justizministerkonferenz sind ja auch einem ständigen Wandel unterworfen.»

Kriminalität bei Kindern nimmt zu

Nach Angaben des Ministeriums ist die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren in den vergangenen zehn Jahren überdurchschnittlich gestiegen. «Für mich besonders erschreckend ist die Entwicklung bei den Aggressions- und Gewaltdelikten, also bei Mord, Totschlag oder Raub», sagte Gentges. Die Justiz habe jedoch bei unter 14-Jährigen keine Einflussmöglichkeiten. «Die Staatsanwaltschaft darf gegen Strafunmündige nicht ermitteln.»

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich bislang erst ab 14 Jahren verantworten. Diese Altersgrenze für Strafmündigkeit wurde 1923 festgesetzt.

Am Freitag hatte ein Vorfall an einer Stuttgarter Straßenbahnhaltestelle für Aufsehen gesorgt: Ein 13-Jähriger soll einen 12-Jährigen nach einem Streit gegen eine einfahrende Tram gestoßen haben – das Kind kam dabei ums Leben. Der 13-Jährige sei an das Jugendamt überstellt worden, hatten Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart mitgeteilt. Nach weiteren Ermittlungen gehen die Behörden bislang davon aus, dass der 13-Jährige das Kind nicht in der Absicht vor die Bahn stieß, damit diese den Jungen erfasse.

Ministerin: Gesellschaft ist anders als vor 100 Jahren

«Eine Bewertung und Einordnung des tragischen Vorfalls in Stuttgart wird auf der Grundlage von gesicherten Erkenntnissen erfolgen müssen», sagte Gentges. Dennoch könne man festhalten, dass sich die Gesellschaft stark verändert habe. Kinder und Jugendliche ständen heute vielleicht anders da als vor 100 Jahren, sagte Gentges. Vor der Justizministerkonferenz hatte sie unter anderem angeführt, Jugendliche dürften mit 16 Jahren wählen. «Aber sich zwei bis drei Jahre zuvor noch nicht einmal für eigene Straftaten verantworten zu müssen, das passt nicht zusammen.» Über eine Gesetzesänderung müsste der Bund entscheiden.

Der Staat müsse stärker eingreifen, sagte Gentges nun. Begehe ein Kind im Alter von zehn oder zwölf Jahren Gewaltstraftaten, sei es naiv zu glauben, dass es dieses Verhalten zum 14. Geburtstag ablege. Es könne sich vielmehr verfestigen – und dann drohten perspektivisch weitere Straftaten. «Diese jungen Menschen müssen auch für sich selbst wieder einen Weg finden können, ohne Straftaten leben zu können», sagte Gentges.

Gewerkschaft: Polizisten sehen hochkriminelle unter 14-Jährige

Zustimmung erhielt die Ministerin von der FDP-Fraktion im Landtag. Er befürworte eine wissenschaftliche Untersuchung der Altersgrenze, sagte der stellvertretende Fraktionschef Nico Weinmann. «Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche vorschnell zu bestrafen, sondern um eine verantwortungsvolle Anpassung unseres Rechtssystems an wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reife- und Einsichtsfähigkeit junger Menschen.» Gentges solle ihren Worten nun Taten folgen lassen.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer, verweist auf die Erfahrungen von Polizeibeamten. Diese erlebten fast täglich, wie sich das Verhalten von jungen Menschen unter 14 Jahren entwickelt habe. «Wir sprechen teilweise von hochkriminellen, gewaltbereiten unter 14-Jährigen, die bis zum Erreichen der Strafmündigkeit eine langjährige kriminelle Karriere hinter sich haben», sagte Kusterer. Diese wüssten auch genau, dass sie dafür nicht belangt werden könnten. «Teilweise hat man den Eindruck, dass sie auch deshalb ihr Verhalten nicht ändern.»

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