Bürgermeisteramt Gechingen
75391 Gechingen
Gemeinderat

Protokoll zur Sitzung des Gemeinderates vom 29.04.2025

Bekanntgaben Bürgermeister Jens Häußler wies darauf hin, dass ein Mitdiskutieren der Zuhörerinnen und Zuhörer bei den Tagesordnungspunkten Hochwasserschutz...

Bekanntgaben

Bürgermeister Jens Häußler wies darauf hin, dass ein Mitdiskutieren der Zuhörerinnen und Zuhörer bei den Tagesordnungspunkten Hochwasserschutz und Windenergie-Anlagen nicht möglich ist. Wortmeldungen müssten im Rahmen des Einwohnergespräches erfolgen.

Einwohnergespräch

Keine Wortmeldungen

Hochwasserschutz Gechingen - lokale Hochwasserschutzmaßnahmen (Maßnahme 1 bis 5)

Billigung der Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung und Beschluss über das weitere Vorgehen

Am 15. Mai 2009 führte ein extremes Hochwasser zu katastrophalen Überflutungen, die teilweise erhebliche Schäden verursachten. Vor diesem Hintergrund wurde eine Flussgebietsuntersuchung durchgeführt und ein ganzheitliches Hochwasserschutzkonzept für die bebauten Bereiche in der Ortslage mit einheitlichem Schutzgrad (Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser mit Berücksichtigung der Klimaveränderung) entwickelt. Herr Dr. Kühn vom Büro Wald + Corbe stellte die Maßnahmen in der Sitzung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Zur Herstellung des angestrebten Hochwasserschutzes ist u. a. der Bau von einem Hochwasserrückhaltebecken oberhalb der Ortslage am Nebengewässer des Althengstetter Tals vorgesehen. Nach der deutlichen Reduzierung der Spitzenabflüsse durch das Hochwasserrückhaltebecken sind innerhalb der Ortslagen flankierende Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Gewässer erforderlich. Diese umfassen Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Gewässers sowie ergänzende Maßnahmen, die zum Schutz gefährdeter Gebäude erforderlich werden (Schutzwälle – Mauern, Abdichtungen an Gebäuden etc.). Vorrangiges Ziel der lokalen Schutzmaßnahmen ist es, durch Aufweitungen des Gewässers Engstellen zu beseitigen und eine Absenkung des Wasserspiegels zu erreichen. Der Eingriff in das Ortsbild, der mit Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Schutzwällen und -mauern verbunden ist, kann damit möglichst geringgehalten werden. Herzstück der lokalen Maßnahmen ist der Bereich Feuersee. Hier hat sich 2009 gezeigt, dass die verdolte Irm nicht vollständig gefüllt war. Das Wasser floss über die Brunnenstraße ect. ab. Dies lag an der vorhandenen Einlaufsituation. Die Situation dort zu ändern, ist ein zentraler Punkt. Nach der Umgestaltung wird es auch einen unterirdischen Löschwasserbehälter geben.

Nach einer umfangreichen sachlichen Diskussion billigte der Gemeinderat die vorliegenden Planungen, insbesondere die Genehmigungsplanung von Wald und Corbe. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung und ermächtigte den Bürgermeister die weiteren Schritte für die lokalen Hochwassermaßnahmen weiter voranzutreiben: Betreiben des erforderlichen Grunderwerbs (voraussichtlich nochmalige Behandlung der Quadratmeterpreise im Gemeinderat erforderlich), Beantragung der wasserwirtschaftlichen Genehmigung, Stellung des Antrags auf Förderung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß FrWW (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft).

Auswahl eines Projektpartners und Abschluss eines Gestattungsvertrags zur Nutzung kommunaler Flächen für Windenergieanlagen in den Windvorranggebieten des Regionalverbands Nordschwarzwald

Die Kommunen Calw, Wildberg und Gechingen verfolgen gemeinsam das Ziel, aktiv zur Energiewende beizutragen. Gemeinsam soll ein Windpark mit 5 bis 8 Windenergieanlagen auf den Vorranggebieten des Regionalverbands Nordschwarzwald errichtet werden. Eine Windenergieanlage wäre hierbei auf Gechinger Gemarkung. Bei einem gemeinsamen Interessenbekundungsverfahren wurde die Firma Alterric als geeigneter Projektpartner für die Realisierung des Windparks Lindenrain ausgewählt. Die Entscheidung beruht auf einer Vielzahl fachlicher, planerischer und rechtlicher Kriterien und wurde durch eine vergleichende Auswertung von einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei begleitet. Für die Errichtung der Windenergieanlagen müssen Flächen gerodet werden, und es kommt zu einer Veränderung des Landschaftsbilds. Die Gemeinde Gechingen kann hier aber nur über ihre eigene Anlage entscheiden, welche im Vergleich zu den Anlagen auf Calwer Gemarkung deutlich weiter von Gechingen entfernt liegt. Sollte Gechingen gegen die Windenergieanlage stimmen, werden Calw und Wildberg den Windpark Lindenrain dennoch realisieren, wodurch Gechingen dennoch durch das Landschaftsbild u.a. beeinträchtigt wäre. Deshalb würde ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids keinen Sinnmachen. Verhindert werden könnte lediglich eine Anlage auf der Gechinger Gemarkung, aber nicht der Windpark insgesamt.

Der Gemeinderat war sich einig, dass Gechingen zukunftsfähig werden und bei so einem Projekt mitmachen muss. Der Gemeinderat nahm das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zur Kenntnis und beauftragte den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrags mit der Firma Alterric Deutschland GmbH mit Sitz in Aurich zur Nutzung geeigneter kommunaler Flächen für die Entwicklung und Umsetzung eines Windenergieprojekts im Bereich Lindenrain. Mit Abschluss dieses Vertrags wird zugleich der Projektpartner festgelegt. Es wird zum Thema Windkraft auch noch eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gechingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Gechingen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
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