Infolge der winterlichen Witterungseinflüsse wurde möglicherweise auch die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof in Mitleidenschaft gezogen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Standsicherheit der Grabsteine regelmäßig zu überprüfen ist. Die unterhaltungspflichtigen Angehörigen werden insofern gebeten, den Grabstein durch einseitigen Druck auf dessen Standsicherheit hin zu prüfen. Bewegt sich das Grabmal auch nur geringfügig, muss es neu befestigt werden.
Nachdem umstürzende Grabsteine in der Vergangenheit schon zu schweren Verletzungen geführt haben, sollte die Kontrolle von den Unterhaltspflichtigen ernst genommen werden.