Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen ab dem 01. November 2015 der
70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag (sprich: ab 75. Geburtstag, 80., 85., 90., 95. und 100.) veröffentlicht werden. Ab dem 100. Geburtstag wird jeder folgende Geburtstag abgedruckt. Des Weiteren wird bei Personen, die in Pflegeheimen gemeldet sind, ein „bedingter Sperrvermerk“ eingetragen, wodurch eine Veröffentlichung dann automatisch nicht mehr erfolgen darf.
Die Geburtstagsbesuche wurden bisher durch Bürgermeister Jens Häußler ab dem 75. Geburtstag durchgeführt. Hierzu hat der Verwaltungsausschuss ab September 2025 folgende Änderung beschlossen:
Die Geburtstagsjubilare werden künftig erst ab dem 80. Geburtstag, anschließend wie bisher alle 5 Jahre, durch den Bürgermeister besucht.
Wenn Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, sollten Sie dies bitte schriftlich im Rathaus, Bürgerbüro melden, jedoch rechtzeitig vor dem Termin.
Falls Sie der Veröffentlichung bereits früher widersprochen haben, erübrigt sich eine erneute Mitteilung. Gerne erhalten Sie auch telefonisch eine Auskunft, ob Sie eine Übermittlungssperre gegenüber der „Presse/Rundfunk“ im Melderegister eingetragen haben, falls es Ihnen nicht mehr bekannt sein sollte.
Ihr Bürgerbüro