Aus den Rathäusern

Vorauszahlung für Wasser- und Abwassergebühren

Am 30. Juni 2025 wird die nächste Vorauszahlung für dieWasser- und Abwassergebühren fällig. Die Höhe der Vorauszahlung ist der letzten...

Am 30. Juni 2025 wird die nächste Vorauszahlung für dieWasser- und Abwassergebühren fällig.

Die Höhe der Vorauszahlung ist der letzten Turnusrechnung zu entnehmen. Für die Vorauszahlung ergeht keine weitere Zahlungsaufforderung.

Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung müssen die gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden. Um dies zu vermeiden, bitten wir um Einhaltung des Zahlungstermins.

Abbuchungsaufträge werden von der Gemeindekasse zum Fälligkeitstermin

ausgeführt.

Seit 01.01.2023 gelten folgende Preise für Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser

Frischwasser

3,10 €/m³

(zzgl. 7 % MwSt.)

Schmutzwasser

2,40 €/m³

Niederschlagswasser

0,30 €/m²

Grundgebühr für den Wasserzähler

(Q 3-4)

0,67 €/pro Monat

(zzgl. 7 % MwSt.)

Grundgebühr für den Wasserzähler

(Q 3-10)

0,77 €/pro Monat

(zzgl. 7 % MwSt.)

Grundgebühr für den Wasserzähler

(Q 3-16)

1,04 €/pro Monat

(zzgl. 7 % MwSt.)

Für Auskünfte und Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Schaible; Bürgerbüro unter der Rufnummer Nr. 201-25 wenden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gechingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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